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 Landsgemeinde 2006 
Labberfaselbla Geschrieben von Priska & Beat Rubischon (Link) am Sonntag, 7. Mai 2006, 15:37
aus dem demokratie dept.

Wenn Sonntags früh morgens der Wecker klingelt - dann muss etwas sehr spezielles passiert sein. Heute war wieder so ein Tag. Es ist Landsgemeindesonntag - wie jeden ersten Sonntag im Mai (ausgenommen es ist Ostersonntag).

Was die Landsgemeinde genau ist, schaut Euch auf Wikipedia an. Was wir da gemacht haben - lest einfach weiter.

Offizieller Beginn ist 9:30 mit dem Einzug des Regierungs- und Landrates begleitet von der Glarner Stadtmusik und einer Delegation des Militärs. Schon da standen viele Mitbürger und schauten zu. Wir natürlich auch. War ja unsere erste Landsgemeinde *schäm*

Genauer auf die Traktandenliste wollen wir hier gar nicht eingehen. Wer sich für die Sachgeschäfte interessiert findet diese inklusive Abstimmungsvoten und Entscheiden auf der kantontalen Webseite.

"Unsere" Landsgemeinde ist ein faszinierendes Mischmasch zwischen einer Art grossgeratenen Vereins-GV oder Aktionärsversammlung unter freiem Himmel und einer Chilbi. Man muss auch nicht immer "auf dem Ring" sein, sondern geht da hin wenn man abstimmen oder sich einbringen will. Daneben gibt es Magenbrot, gebrannte Mandeln, Frühlingsrollen, Hüte, Schmuck, Spielzeug und vieles mehr an einer langen Budenstrasse.

Der Ring hatte einen ganz besonderen Reiz für uns. Kannten wir bisher nicht und waren gleich hell begeistert. Hatten aber auch ein riesen Grinsen im Gesicht, weil wir genau wissen, dass Bekannte aus dem Ausland sich die Haare ausraufen würden, ob dieser Art von Demokratie. So vonwegen geheimer Abstimmung - auf dem Ring sieht *jeder* wer was stimmt und wen wählt. Zu jedem Traktandum kann von jedem stimmberechtigten Bürger eine Erklärung abgegeben werden. Antrag auf Rückweisung oder Ablehnung, Antrag auf Mehrung (etwas zusätzlich einfügen) oder Minderung (ein Antrag verkleinern - z.B. von 10 Gemeinden auf 3 ;-)

Ohne Antrag gilt ein Traktandum automatisch als im Sinne des Landrates angenommen. Kommt es zur Abstimmung, so ist es die Aufgabe des Landammanes aus den verschiedenen Anträgen vernünftige Abstimmungsvorlagen zu bilden und diese der Landsgemeinde zur Abstimmung zu geben. Abgestimmt wird durch Hochheben des (gelben) Stimmrechtausweises, der jeder mündige Einwohner des Kantones erhalten hat. Die hochgehaltenen Ausweise werden nicht etwa gezählt, sondern vom Landammann geschätzt. Ist er unsicher, müssen die sitzenden Stimmenden auch aufstehen und es wird nochmals abgestimmt. Ist er immernoch unsicher, ruft er seine 4 Regierungsratskollegen aufs Podium und es kommt zu einer dritten Abstimmung. Die 5 Regierungsräte beraten sich dann, und geben ihr Urteil bekannt. Dieses ist rechtskräftig.

Highlight der diesjährigen Landsgemeinde war sicher, dass nicht die Fusion zu 10 Gemeinden, wie es der Regierungs- und Landrat vorschlug, zustandekam, sondern ein rot-grüner Nebenantrag für 3 Einheitsgemeinden von der Landsgemeinde angenommen wurde.

Es war sicherlich nicht unsere letzte Landsgemeinde und wir bedauern es, die letzten 11 verpasst zu haben.

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