0x1b - ESCAPE
HTML PDF Postscript
 Alles neu! 
Beat Geschrieben von Beat Rubischon (Link) am Samstag, 1. Januar 2011, 20:51
aus dem *happy-new-year* dept.

Es ist 2011. Nebst der neuen Jahreszahl, die mir sicher bis zum Frühjahr Aerger machen wird, gibt es eine Tonne Neuerungen. Die ersten sind mir heute schon auf dem Weg nach Zürich begegnet.

So führte mein Spaziergang zum Zug nicht mehr durch Obstalden und Mühlehorn, sondern durch Glarus Nord. Und der Kaffee unterwegs war mit 8% Mehrwutsteuer verrechnet. Ersteres mit meinem Segen, letzteres eher nicht.

Dann wird es das Jahr, in dem ich alt werde und in dem die IP Nummern ausgehen. Vielleicht auch das, in dem wir weniger als einen Franken für den Euro zahlen müssen.

Sicher wird es dasjenige, in dem mein Arbeitsplatzrechner 64-Bittig wird - nach dem Sterben meines spud sitze ich gerade an der melone, einem 12" PowerBook und ich merke gerade, welchen Fortschritt die Rechner in den vergangenen fünf Jahren gemacht haben.

Was das Jahr sonst noch bringen mag? Ich weiss es nicht. Ich rechne aber jetzt schon mit viel Aerger, einigen tiefgreifenden Umwälzungen, vielen schönen Begegnungen und hoffentlich ein paar ruhigen Stunden!

Permalink

Das Kleingedruckte: Der Besitzer der folgenden Kommentare ist wer immer sie eingeschickt hat. Wir sind in keiner Weise für sie verantwortlich.

  • nala@0x1b.ch Re: Alles neu!
    Geschrieben von Nala Rubischon (Link) am Sonntag, 2. Januar 2011, 00:16

    Und der Kaffee unterwegs war mit 8% Mehrwutsteuer verrechnet
    Ich hoffe ja für Dich, dass die den korrekten Steuersatz verwendet haben. Bei Kaffee sollte der doch 2,5% (statt früher 2,4%) sein?

    • christof@buergi.lugs.ch Re: Alles neu!
      Geschrieben von P2501 (Link) am Montag, 3. Januar 2011, 12:59

      Kommt drauf an, ob du den Kaffee im Laden kaufst, oder im Kaffeehaus trinkst. In ersterem Fall gilt der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel (2,5%). In letzterem derjenige für Restauration (8%).

      Es gibt allerdings noch zwei Ausnahmen. Kaffee aus dem Kaffeehaus, den du "zum Mitnehmen" bestellst, sowie Kaffee aus dem Automaten. Bei beiden gilt nur der Lebensmittelsatz. Viele Kaffeehäuser machen aber keine separate Abrechung für "im Haus" und "zum Mitnehmen", weil der zusätzliche Aufwand die Steuereinsparung ihrer Meinung nach nicht wert ist.