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 Re: Alles neu! 
Geschrieben von P2501 (Link) am Montag, 3. Januar 2011, 12:59
Kommt drauf an, ob du den Kaffee im Laden kaufst, oder im Kaffeehaus trinkst. In ersterem Fall gilt der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel (2,5%). In letzterem derjenige für Restauration (8%).

Es gibt allerdings noch zwei Ausnahmen. Kaffee aus dem Kaffeehaus, den du "zum Mitnehmen" bestellst, sowie Kaffee aus dem Automaten. Bei beiden gilt nur der Lebensmittelsatz. Viele Kaffeehäuser machen aber keine separate Abrechung für "im Haus" und "zum Mitnehmen", weil der zusätzliche Aufwand die Steuereinsparung ihrer Meinung nach nicht wert ist.