Geschrieben von P2501 (Link) am
Montag, 23. November 2009, 16:52
Drei kleine Korrekturen, wenns erlaubt ist: ;-)
- Es gibt kein Recht auf Privatkopie, "nur" eine Erlaubnis. Wäre es ein Recht, so wären Kopierschutzsysteme illegal.
- Neben der Erlaubnis der Privatkopie gibt es eine separate Erlaubnis der Vervielfältigung für Lehrmittel. Diese ist aber eingeschränkt: Es dürfen nicht beliebige Materialen kopiert werden.
- Bei Computerprogrammen wird das Urheberrecht nicht mit einem quasi-Mietvertrag ausgehebelt. Das wäre nach unserem Recht nicht möglich. Vielmehr hat Software eine Sonderstellung im Urheberrecht, welche es dem Urheber erlaubt, über die Nutzung zu bestimmen.
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